HEUMANN Blasen- und Nierentee SOLUBITRAT uro 30 g

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HEUMANN Blasen- und Nierentee SOLUBITRAT uro
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Hersteller Angelini Pharma Deutschland GmbH
Artikelnummer: 02680714
Packungsgröße 30 g
Darreichungsform Instanttee
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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Details

Zur Durchspülung bei entzündlichen Erkrankungen der ableitenden Harnwege und als Vorbeugung bei Nierengrieß.

PZN 02680714
Anbieter Angelini Pharma Deutschland GmbH
Packungsgröße 30 g
Produktname HEUMANN Blasen- und Nierentee SOLUBITRAT uro
Darreichungsform Instanttee
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Zusatzbeschreibung

Blasenentzündung

Anwendungshinweise

  • Zubereitung: 1 Messlöffel Teeaufgusspulver unter Umrühren mit heißem oder warmem Wasser (ca. 150 ml) aufgießen und nach Belieben süßen.
  • Hinweis:
    • Achten Sie während der Durchspülungstherapie mit dem Arzneimittel auf reichliche Flüssigkeitszufuhr.

  • Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
    • Dosierung
      • Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:
        • Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahren trinken 3- bis 5-mal täglich eine Tasse von dem Arzneimittel.
      • Für Kinder unter 12 Jahren liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor.

 

  • Dauer der Anwendung
    • Goldrutenkraut- und Birkenblätterzubereitungen werden traditionell über einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen angewendet.
    • Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von dem Arzneimittel zu stark oder zu schwach ist.

 

  • Wenn Sie eine größere Menge von dem Arzneimittel eingenommen haben, als Sie sollten
    • Wenn Sie eine größere Menge eingenommen haben, als Sie sollten, benachrichtigen Sie bitte einen Arzt. Dieser kann über gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen entscheiden.
    • Vergiftungsfälle liegen nicht vor. Es ist jedoch zu erwarten, dass die unter Nebenwirkungen geschilderten Symptome verstärkt auftreten.

 

  • Wenn Sie die Anwendung von dem Arzneimittel vergessen haben
    • Trinken Sie beim nächsten Mal nicht die doppelte Menge, sondern fahren Sie mit der Anwendung wie beschrieben oder wie von Ihrem Arzt verordnet fort.

 

  • Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Anwendungsgebiete

  • Pflanzliches Arzneimittel zur Durchspülung der Harnwege.
  • Anwendungsgebiete:
    • Zur Durchspülung bei entzündlichen Erkrankungen der ableitenden Harnwege und als Vorbeugung bei Nierengrieß.
  • Bei Blut im Urin, bei Fieber oder bei Anhalten der Beschwerden über 5 Tage ist die Rücksprache mit dem Arzt erforderlich.

Wirkungsweise

Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Tees haben sich in langjähriger Erfahrung als Hausmittel bewährt zur unterstützenden Behandlung von Erkrankungen. Ihre Inhaltsstoffe entstammen meist verschiedenen Pflanzen, wie Birkenblätter und Goldrutenkraut und wirken als natürliches Gemisch.
Die Inhaltsstoffe der Birke führen zu einer vermehrten Harnbildung. Je mehr Harn Nieren und Blase durchspült, desto besser werden Bakterien und andere Entzündungsstoffe ausgeschwemmt. Die Inhaltsstoffe der Goldrute wirken harntreibend, leicht schmerzstillend und haben außerdem keimtötende Eigenschaften. So kann die Entzündungsdauer der Blase oder der Nieren verkürzt werden.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Gramm

186.67 mg Birkenblätter Trockenextrakt, (4-8:1), Auszugsmittel: Wasser

208.33 mg Echtes Goldrutenkraut Trockenextrakt, (4-7:1), Auszugsmittel: Wasser

+ Ammoniak Zuckercouleur

Apfelsinen Aroma

+ Bitterfenchelöl

Karamell Aroma

+ Kohlenhydrate

+ Kohlenhydrate

+ Maltodextrin

+ Saccharin, Natriumsalz

Gegenanzeigen

  • Das Arzneimittel darf nicht eingenommen werden,
    • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Birkenblätter oder Birkenpollen, Goldrutenkraut oder andere Kobblütler oder einen der sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind,
    • wenn Sie an Krankheiten leiden, bei denen Sie auf eine reduzierte Flüssigkeitsaufnahme achten müssen, wie z. B. bei schweren Herz- und Nierenerkrankungen.
    • Hinweis:
      • Das Arzneimittel soll nicht bei Ödemen (Wasseransammlungen im Gewebe) infolge eingeschränkter Herz- oder Nierentätigkeit angewendet werden, da eine Durchspülungstherapie hier nicht durchgeführt werden darf.

Nebenwirkungen

  • Wie alle Arzneimittel kann das Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
    • Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:
      • Sehr häufig: mehr als 1 Behandelter von 10
      • Häufig: 1 bis 10 Behandelte von 100
      • Gelegentlich: 1 bis 10 Behandelte von 1.000
      • Selten: 1 bis 10 Behandelte von 10.000
      • Sehr selten: weniger als 1 Behandelter von 10.000
      • Nicht bekannt: Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar
    • Es kann zu Magen-Darm-Beschwerden (Übelkeit, Erbrechen, Durchfall) und Überempfindlichkeitsreaktionen (Juckreiz, Hautausschlag, Nesselsucht, allergischem Schnupfen) kommen. Die Häufigkeit ist nicht bekannt.
    • Sollten Sie eine der oben genannten Nebenwirkungen beobachten, informieren Sie gegebenenfalls einen Arzt, damit er über den Schweregrad und eventuell erforderliche Maßnahmen entscheiden kann.
    • Bei den ersten Anzeichen einer Überempfindlichkeitsreaktion darf das Arzneimittel nicht nochmals eingenommen werden.
    • Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht hier angegeben sind.

Wechselwirkungen

  • Einnahme von dem Arzneimittel zusammen mit anderen Arzneimitteln
    • Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben oder beabsichtigen, andere Arzneimittel einzunehmen/anzuwenden.
    • Es sind bisher keine gegenseitigen Beeinflussungen von dem Arzneimittel und anderen Arzneimitteln bekannt.
    • Untersuchungen mit dem Arzneimittel zu möglichen Wechselwirkungen mit anderen gleichzeitig verabreichten Arzneimitteln liegen nicht vor.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Schwangerschaft und Stillzeit
    • Aus der verbreiteten Anwendung von Birkenblättern und Goldrutenkraut als Arzneimittel haben sich bisher keine Anhaltspunkte für Risiken in Schwangerschaft und Stillzeit ergeben.
    • Ergebnisse experimenteller Untersuchungen liegen nicht vor. Daher sollte das Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit nicht eingenommen werden.

Hinweise

  • Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
    • Wenn Beschwerden wie Fieber, erschwerte oder schmerzhafte Blasenentleerung, Krämpfe
      oder Blut im Urin während der Anwendung von dem Arzneimittel auftreten, sollten Sie einen Arzt um Rat fragen.
    • Eine gleichzeitige Behandlung mit synthetisch hergestellten harntreibenden Arzneimitteln wird nicht empfohlen.
    • Kinder und Jugendliche
      • Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichenden Erfahrungen
        vor. Das Arzneimittel soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.

 

  • Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
    • Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen sind nicht bekannt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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