NORMISON Ohrenspray 10 ml

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NORMISON Ohrenspray
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Hersteller bene Arzneimittel GmbH
Artikelnummer: 03675052
Packungsgröße 10 ml
Darreichungsform Spray
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
verfügbar

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Details

Zur Behandlung von Entzündungen, der äußeren Gehörgänge
 

 

Anwendungsgebiet:

NORMISON-Ohrenspray dient zur vorbeugenden und begleitenden Behandlung von Entzündungen der äußeren Gehörgänge.

Zur Vorbeugung von Entzündungen im äußeren Gehörgang, insbesondere bei häufigem oder längerem Aufenthalt im Wasser, wie z.B. nach dem Schwimmen, Baden, Tauchen, Wassersport.

Als Begleittherapie im Rahmen einer medikamentösen Behandlung bei Entzündungen des äußeren Gehörganges.
 

Es bestehen keine Bedenken gegen eine Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit.

Normison-Ohrenspray ist geeignet für die Anwendung bei Erwachsenen und Kindern ab 3 Jahren.
 

Entzündungen im äußeren Gehörgang werden durch zu hohe Feuchtigkeit sowie durch einen zu hohen, also alkalischen pH-Wert, begünstigt.

Insbesondere nach intensivem Kontakt mit Wasser ist daher die Entfernung von Feuchtigkeit eine wichtige Maßnahme zur Vorbeugung von Entzündungen.

Die spezielle Zusammensetzung von NORMISON-Ohrenspray sorgt dafür, dass die Hautoberfläche im äußeren Gehörgang rasch trocknet.

Die enthaltene Säurekomponente hilft, den natürlichen Säureschutzmantel der Haut wieder herzustellen bzw. zu erhalten.

Das enthaltene Dexpanthenol bietet zusätzlich besonderen Schutz und Pflege für die Haut.


 

Dosierung und Art der Anwendung:

Nach dem Aufenthalt im Wasser (Süß- oder Salzwasser) wird empfohlen, bei Erwachsenen 2-3 Sprühstöße, bei Kindern 1-2 Sprühstöße in den Gehörgang zu sprühen. Lassen Sie anschließend die Flüssigkeit 20-30 Sekunden, mit zur Seite geneigtem Kopf, im Ohr einwirken.

Wischen Sie nach Aufrichten des Kopfes ausfließende Flüssigkeit ab und lassen Sie den im Gehörgang verbleibenden Rest verdunsten.

Wiederholen Sie den Vorgang am anderen Ohr.

NORMISON-Ohrenspray sollten möglichst körperwarm in den Gehörgang gesprüht werden.

Bei Vorhandensein von Ohrenschmalz, Hautschuppen oder anderer Ablagerungen empfehlen wir, vor der Anwendung von NORMISON-Ohrenspray den äußeren Gehörgang mit CERUSTOP-Ohrenöl zu reinigen.
 

Warnhinweise:

Normison-Ohrenspray sollte nicht angewendet werden, wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen einen Bestandteil des Präparates sind, oder bei perforiertem Trommelfell (Loch im Trommelfell).
 

NORMISON-Ohrenspray ist kein Arzneimittel.

Bei Ohrenschmerzen sollte unbedingt ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden!

Die Gehörgänge sollen nicht mechanisch gereinigt oder mit Watte verschlossen werden.

NORMISON-Ohrenspray kann bei leichten Reizungen des äußeren Gehörganges ein brennendes Gefühl hervorrufen.

NORMISON-Ohrenspray darf nicht eingenommen oder ins Auge gesprüht werden!
 

Indikation:

Zweckbestimmung Zur Vorbeugung von Entzündungen im äußeren Gehörgang, insbesondere bei häufigem oder länger dauerndem Aufenthalt im Wasser, wie z.B. nach dem Schwimmen, Baden, Tauchen, Wassersport.

Als Begleittherapie im Rahmen einer medikamentösen Behandlung bei Entzündungen des äußeren Gehörgangs.
 

Wirkstoffe:
Isopropylalkohol, Essigsäure 33%, Dexpanthenol

PZN 03675052
Anbieter bene Arzneimittel GmbH
Packungsgröße 10 ml
Produktname
Darreichungsform Spray
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Gramm

Dexpanthenol

Essigsäure 33%

Isopropylalkohol

+ Wasser, gereinigt

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

3 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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