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Hersteller WALA Heilmittel GmbH
Artikelnummer: 01181280
Packungsgröße 50 ml
Darreichungsform Flüssigkeit
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
verfügbar

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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PZN 01181280
Anbieter WALA Heilmittel GmbH
Packungsgröße 50 ml
Packungsnorm N2
Produktname
Darreichungsform Flüssigkeit
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Anwendungshinweise

  • Zum Auftragen auf die Mundschleimhaut.
  • Bei lokalen Mundschleimhautveränderungen werden die betroffenen Stellen unmittelbar mit dem Arzneimittel betropft, bei großflächigen Veränderungen erfolgen Spülungen.

  • Soweit nicht anders verordnet,
    • bei akuten Beschwerden 3-mal täglich 5 Tropfen unverdünnt auf die betroffenen Stellen mit der Pipette aufbringen oder 5 Tropfen auf einen kleinen Wattebausch geben, der an die entsprechende Stelle in der Mundhöhle geschoben und dort angedrückt wird. Bei starken Schmerzen das Präparat zunächst stündlich anwenden, nach Besserung wie oben angegeben fortfahren.
    • Bei großflächigen Entzündungen und Geschwüren eine Pipettenfüllung auf ca. 50 ml (1/4 Glas) warmes Wasser geben. Mit dieser Lösung 3-mal täglich ca. 2 Minuten spülen.

 

  • Dauer der Anwendung:
    • Das Arzneimittel sollte nicht länger als 2 Wochen ohne Unterbrechung angewendet werden.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Gramm

10 mg Antimonit (hom./anthr.) D7

10 mg Argentum nitricum aquosum (hom./anthr.) D19

10 mg Atropa belladonna ex herba ferm 33a (hom./anthr.) D13

10 mg Echinacea pallida e planta tota ferm 33c (hom./anthr.) D2

10 mg Quarz aquosum (hom./anthr.) D20

0.01 mg Rosenöl

Antimonit/Rosae aetheroleum comp. (hom./anthr.)

+ Citronenöl

+ Citronensäure 1-Wasser

+ Ethanol

+ Ingweröl, ätherisch

+ Natrium chlorid

+ Nelkenöl

+ Wasser, gereinigt

Gegenanzeigen

  • Das Arzneimittel ist bei Überempfindlichkeit gegen einen der Wirk- oder Hilfsstoffe oder gegen Korbblütler und bei Alkoholkranken nicht anzuwenden.
  • Aus grundsätzlichen Erwägungen darf das Arzneimittel nicht eingenommen werden bei progredienten Systemerkrankungen (fortschreitenden Allgemeinerkrankungen) wie Tuberkulose, Leukosen (Leukämie bzw. leukämieähnlichen Erkrankungen), Kollagenosen (entzündlichen Erkrankungen des Bindegewebes), multipler Sklerose, AIDS-Erkrankungen, HIV-Infektionen (Infektion mit dem AIDS-Virus), chronischen Viruserkrankungen und Autoimmunerkrankungen (gegen körpereigenes Gewebe gerichtete Erkrankungen).

Nebenwirkungen

  • Sehr selten können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.
  • Für Arzneimittel mit Zubereitungen aus Sonnenhut wurden Hautausschlag, Juckreiz, selten Gesichtsschwellung, Atemnot, Schwindel und Blutdruckabfall beobachtet.
  • In diesen Fällen sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt aufsuchen.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht hier aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.

Wechselwirkungen

  • Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Keine bekannt.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Wie alle Arzneimittel sollte das Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Hinweise

  • Sollte innerhalb einer Woche keine deutliche Besserung eintreten, eine Verschlechterung trotz Anwendung des Mittels zu beobachten sein oder die Beschwerden häufiger wiederkehren, so sollte ein Arzt oder Zahnarzt zu Rate gezogen werden, da z.B. die Anpassung einer drückenden Zahnprothese erfolgen muss oder andere spezifische Maßnahmen erforderlich sein können.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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4 Preis solange der Vorrat reicht

⁵ Bei Produkt- und Shop-Bewertungen von Kunden auf unseren Produktdetailseiten können wir nicht sicherstellen, dass diese nur von solchen Kunden stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben. Bewertungen, bei denen bei der Prüfung des Wortlauts Auffälligkeiten oder Hinweise festgestellt werden, die insoweit zu Zweifeln Anlass geben, werden nicht veröffentlicht.
⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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