KOHLE Compretten Tabletten 60 St

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KOHLE Compretten Tabletten
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Hersteller Klinge Pharma GmbH
Artikelnummer: 04420093
Packungsgröße 60 St
Darreichungsform Tabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
verfügbar

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30 St
-25 %

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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Details

Kohle-Compretten® Tabletten

 

Rasche und zuverlässige Hilfe bei akuten oralen Vergiftungen und Durchfall. Seit über 90 Jahren ist das Arzneimittel aus der Natur aktiv gegen akute orale Vergiftungen oder Durchfall. Mit ihrer großen Oberfläche bindet die medizinische Kohle Bakterien und deren Giftstoffe an sich und transportiert sie aus dem Darm. Da die medizinische Aktivkohle nicht vom Körper aufgenommen wird, sind sie auch geeignet bei Schwangerschaft und in der Stillzeit.

Pflichtangaben:
Kohle-Compretten®, Tabletten: Wirkstoff: Medizinische Kohle. Anwendungsgebiet: Akuter Durchfall; zur Verhinderung der Resorption bei oralen Vergiftungen; zur Beschleunigung der Ausscheidung bei Vergiftungen mit Stoffen, die einem enterohepatischen Kreislauf unterliegen (z.B. Carbamazepin, Phenobarbital, Phenylbutazon, Theophyllin). Warnhinweise: Enthält Saccharose u. Lactose. Arzneimittel f. Kinder unzugänglich aufbewahren. Stand: 08/23-1. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke. Klinge Pharma GmbH, 83607 Holzkirchen, Deutschland

Anwendung

Durchfallerkrankungen:
Je nach Schwere des Falles werden 3-4 mal täglich 2-4 Tabletten verabreicht. Für Kinder wird die Hälfte dieser Dosierung empfohlen.

  • Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren: 3-4 mal täglich 2-4 Tabletten
  • Kinder bis 14 Jahre: 3-4 mal täglich 1-2 Tabletten

 

Vergiftungen:
Bei akuten Vergiftungen müssen, je nach Lage des Falles, höhere Dosen medizinischer Kohle gegeben werden (0,5-1 g/kg Körpergewicht). Erwachsene erhalten 2-4 Tabletten pro Kilogramm Körpergewicht, Kinder 3-4 Tabletten pro Kilogramm Körpergewicht. Dies entspricht folgendem Schema:

  • Erwachsene und Jugendliche bzw. ab 60 kg Körpergewicht: 120-240 Tabletten
  • Kinder 10-14 Jahre bzw. ab 30 kg Körpergewicht: 90-120 Tabletten
  • Kinder 6-9 Jahre bzw. ab 20 kg Körpergewicht: 60-80 Tabletten
  • Kinder 3-5 Jahre bzw. ab 15 kg Körpergewicht: 45-60 Tabletten
  • Kinder 1-2 Jahre bzw. ab 10 kg Körpergewicht: 30-40 Tabletten

 

Weiterführende Informationen finden Sie im Beipackzettel.

Bitte verwenden Sie dieses Arzneimittel nicht mehr nach dem auf der Packung oder der Umverpackung angegebenen Verfallsdatum. Das Verfallsdatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Hinweise

Enthält Saccharose und Lactose.

Wenn Verdacht auf Vergiftungen besteht kontaktieren Sie unverzüglich eine Ärztin bzw. einen Arzt oder eine Giftinformationszentrale!

Medizinische Kohle ist nicht wirksam bei Vergiftungen mit organischen und anorganischen Salzen sowie Lösungsmitteln, z. B. Lithium, Thallium, Cyanid (Blausäure), Eisensalzen, Methanol, Ethanol und Ethylenglykol (z. B. Frostschutzmitteln). Hier sind andere Maßnahmen zur Giftelimination (z. B. Magenspülungen) angezeigt.

Inhaltsstoffe

Wirkstoff
1 Tablette enthält: 250 mg medizinische Kohle

Sonstige Bestandteile: Bentonit, Maisstärke

Adresse des Anbieters/Herstellers

Klinge Pharma GmbH
Bergfeldstraße 9
83607 Holzkirchen

PZN 04420093
Anbieter Klinge Pharma GmbH
Packungsgröße 60 St
Produktname Kohle-Compretten
Darreichungsform Tabletten
Monopräparat ja
Wirksubstanz Kohle, medizinische
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Zusatzbeschreibung

Bei Durchfall sowie Vergiftung durch Nahrungsmittel

Bindet Giftstoffe und Abbauprodukte

Bei aktuem Durchfall

Anwendungshinweise

  • Bei Durchfall: Die Tabletten unter Rühren in Wasser zerfallen lassen oder unzerkaut mit Flüssigkeit einnehmen. Es ist empfehlenswert, das Arzneimittel zusammen mit einer Glucose-Elektrolyt-Lösung zu verabreichen, um den Wasser- und Salzverlust zu ersetzen.
  • Bei Vergiftungen: Die Tabletten in Wasser (pro 30 Tabletten ca. 50 ml Wasser) durch Rühren oder Schütteln zu einem Brei aufschwemmen und in kleinen Schlucken einnehmen oder über einen Magenschlauch (nur unter ärztlicher Aufsicht) verabreichen. Über eine wiederholte Gabe entscheidet der Arzt.
  • Im Anschluss an die Gabe zur Verhinderung der Resorption ist zusätzlich die Einnahme eines salinischen Abführmittels 30 - 60 Minuten später zu empfehlen. Dadurch wird erreicht, dass das an die Kohle gebundene Gift aus dem Darmtrakt entfernt wird, bevor ein Teil der gebundenen Giftstoffe wieder abgegeben werden kann.

  • Nehmen Sie die Tabletten immer genau nach der Anweisung ein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie nicht ganz sicher sind.
  • Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis
    • bei Durchfall: Erwachsene 3 - 4-mal täglich 2 - 4 Tabletten, Kinder die Hälfte.
    • bei Vergiftungen: Erwachsene 2 - 4 Tabletten pro Kilogramm Körpergewicht, Kinder 3 - 4 Kohle-Compretten® pro Kilogramm Körpergewicht (entspricht 0,5 - 1 g medizinische Kohle/Kilogramm Körpergewicht). Dies entspricht folgendem Schema:
      • Erwachsene und Jugendliche bzw. ab 60 kg Körpergewicht
        • 120 - 240 mg medizinische Kohle
      • Kinder 10 - 14 Jahr
      • Kinder 6 - 9 Jahre bzw. ab 20 kg Körpergewicht
        • 60 - 80 mg medizinische Kohle
      • Kinder 3 - 5 Jahre bzw. ab 15 kg Körpergewicht
        • 45 - 60 mg medizinische Kohle
      • Kinder 1 - 2 Jahre zw. ab 10 kg Körpergewicht
        • 30 - 40 mg medizinische Kohle
  • Die Kohle ist umso wirksamer, je schneller die Einnahme nach der Aufnahme des Giftes erfolgt. Beginnen Sie unverzüglich nach Kenntnis über die Vergiftung mit der Einnahme und folgen Sie den Anweisungen der Giftinformationszentrale oder des Notarztes.

 

  • Wie lange sollten Sie das Arzneimittel einnehmen?
    • Bei Durchfall bis zur Normalisierung des Stuhlgangs. Sollte die Behandlung nach 3 Tagen erfolglos geblieben sein, sollte ein Arzt aufgesucht werden.

 

  • Wenn Sie eine größere Menge eingenommen haben, als Sie sollten:
    • Fahren Sie mit der Einnahme fort, so wie es in der Dosierungsanleitung beschrieben ist.

 

  • Wenn Sie die Einnahme vergessen haben:
    • Nehmen Sie nicht die doppelte Dosis ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben. Fahren Sie mit der Einnahme fort, so wie es in der Dosierungsanleitung beschrieben ist.

 

  • Wenn Sie die Einnahme abbrechen:
    • Eine Unterbrechung oder vorzeitige Beendigung der Behandlung ist unbedenklich.

Anwendungsgebiete

  • Das Präparat ist ein Arzneimittel zur Anwendung
    • bei akutem Durchfall (Diarrhoe).
    • zur Verhinderung der Resorption bei oralen Vergiftungen.
    • zur Beschleunigung der Ausscheidung bei Vergiftungen mit Stoffen, die einem enterohepatischen Kreislauf unterliegen (z. B. Carbamazepin, Phenobarbital, Phenylbutazon, Theophyllin).

Wirkungsweise

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Medizinsche Kohle bindet ganz unspezifisch gelöste Teilchen, wie z.B. Giftstoffe oder Bakterien. Der Effekt kommt dadurch zustande, dass die medizinische Kohle ein Gerüst darstellt mit ganz vielen Poren. Dadurch steht sehr viel Oberfläche zur Verfügung, die kleine gelöste Teilchen "einfangen" kann. Die Wirkung kommt v.a. im Darm zum Tragen, die gebundenen Stoffe können so mit dem Stuhl zusammen ausgeschieden werden.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Stück

250 mg Kohle, medizinisch

+ Bentonit

+ Maisstärke

+ Kohlenhydrate

Gegenanzeigen

  • Das Arzneimittel darf nicht eingenommen werden
    • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen medizinische Kohle oder einen der sonstigen Bestandteile sind.
    • bei fieberhaftem Durchfall.
    • bei Vergiftungen mit ätzenden Stoffen (starke Säuren und Laugen), da hierdurch diagnostische Maßnahmen wie Speiseröhrenspiegelung (Ösophagoskopie) oder Magenspiegelung (Gastroskopie) erschwert werden.

Nebenwirkungen

  • Wie alle Arzneimittel kann dieses Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
  • Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:
    • Sehr häufig: Mehr als 1 von 10 Behandelten
    • Häufig:Weniger als 1 von 10, aber mehr als 1 von 100 Behandelten
    • Gelegentlich: Weniger als 1 von 100, aber mehr als 1 von 1.000 Behandelten
    • Selten: Weniger als einer von 1.000, aber mehr als 1 von 10.000 Behandelten
    • Sehr selten: 1 oder weniger als 1 von 10.000 Behandelten einschließlich Einzelfälle
  • Bedeutsame Nebenwirkungen oder Zeichen, auf die Sie achten sollten, und Maßnahmen, wenn Sie betroffen sind:
    • Wenn Sie von einer der nachfolgend genannten Nebenwirkungen betroffen sind, nehmen Sie das Arzneimittel nicht weiter ein und suchen Sie Ihren Arzt möglichst umgehend auf.
    • Bei der Einnahme gegen Durchfall sind in den empfohlenen Dosierungen keine Nebenwirkungen bekannt.
    • Nach sehr hohen Dosen, die bei Vergiftungen eingenommen werden können, kann es in Einzelfällen zu Verstopfung und zum Darmverschluss (mechanischer Ileus) kommen, dem durch Gabe salinischer Abführmittel (z. B. Natriumsulfat) vorgebeugt werden kann.
    • Da medizinische Kohle unverändert wieder ausgeschieden wird, kommt es nach der Einnahme zu einer Schwarzfärbung des Stuhls, die jedoch harmlos ist.
  • Andere Mögliche Nebenwirkungen:
    • Es sind keine anderen möglichen Nebenwirkungen bekannt.
  • Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die angegeben sind.

 

Wechselwirkungen

  • Bei Einnahme mit anderen Arzneimitteln:
    • Das Arzneimittel sollen nicht gleichzeitig mit anderen Arzneimitteln eingenommen werden, da deren Wirksamkeit vermindert werden kann.
    • Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen bzw. vor kurzem eingenommen haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
  • Bei Einnahme zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
    • Nicht erforderlich.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Bezüglich der Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit bestehen keine Einschränkungen.

Hinweise

  • Besondere Vorsicht bei der Einnahme ist erforderlich,
    • wenn Verdacht auf Vergiftungen besteht. Kontaktieren Sie in diesem Fall unverzüglich einen Arzt oder eine Giftinformationszentrale!
    • Bei verschiedenen Giften und Arzneimitteln sind andere oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
    • Medizinische Kohle ist nicht wirksam bei Vergiftungen mit organischen und anorganischen Salzen sowie Lösungsmitteln, z. B. Lithium, Thallium, Cyanid (Blausäure), Eisensalzen, Methanol, Ethanol und Ethylenglykol (z. B. Frostschutzmitteln). Hier sind andere Maßnahmen zur Giftelimination (z. B. Magenspülungen) angezeigt.
    • Wichtige Gifte, bei denen medizinische Kohle wirkungslos ist und eine geeignete orale Therapie bekannt ist, sind nachfolgend aufgeführt:
      • Cyanid
        • Spezifisches Gegengift (Antidot): 4-Dimethylaminophenol
      • Eisenverbindungen
        • Spezifisches Gegengift (Antidot): Deferoxamin (Desferrioxamin)
      • Lithium
        • Spezifisches Gegengift (Antidot): Calciumpolystyrolsulfonat
      • Methanol
        • Spezifisches Gegengift (Antidot): Ethanol
      • Ethylenglykol
        • Spezifisches Gegengift (Antidot): Ethanol
    • Bei vielen Vergiftungen ist zusätzlich zu medizinischer Kohle auch ein spezifisches Gegengift zu verabreichen (z. B. Acetylcystein bei Paracetamolvergiftung).

 

  • Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
    • Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

3 Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

4 Preis solange der Vorrat reicht

⁵ Bei Produkt- und Shop-Bewertungen von Kunden auf unseren Produktdetailseiten können wir nicht sicherstellen, dass diese nur von solchen Kunden stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben. Bewertungen, bei denen bei der Prüfung des Wortlauts Auffälligkeiten oder Hinweise festgestellt werden, die insoweit zu Zweifeln Anlass geben, werden nicht veröffentlicht.
⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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